Die Belüftungsregelungen ob und in welchem Umfang zusätzlich zur freien Lüftung über z.B. Fenster sogenannte Raumluftanlagen in Betriebsstätten verbaut werden müssen, gibt die ASR-A3.6 vor. Das Umweltbundesamt hat explizite Empfehlungen für die Umsetzung der ASR-A3.6 mit Hilfe von technischen Anlagen gegeben. ASR-A 3.6 bezieht sich dabei vorrangig auf die CO2-Belastung in Innenräumen in Verbindung mit Nutzungsverhalten und Raumfeuchtigkeit (Vermeidung von Schimmel und Virenbelastung).
Neubauten und Sanierungsvorhaben werden bereits in der Planung so ausgerichtet, dass gemäß Raumgröße, möglicher Fensterlüftung, künftig anwesender Personenzahl im Tageslauf sowie Nutzungsverhalten ggf. zusätzliche technische Anlagen zur Raumlüftung eingebaut werden. Diese Raumlüftungsanlagen verfügen über entsprechende Filteranlagen. In der Stadt Dresden wird die Arbeitsstättenrichtlinie bei Bauvorhaben und Sanierungen beachtet.
ASR-A3.6 bezieht sich nicht auf die Raumtemperaturen in Innenräumen. Bei dauerhafter Zuluft über die Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) kommt es zu problematischem Temperaturverhalten in den Einrichtungen. Im Sommer wird über die Lüftungsanlagen die heiße Außenluft in die oftmals gut gedämmten tlw. mit großen Fensterfronten versehenen Einrichtungen geblasen. In den Wintermonaten wird die kalte Außenluft in diebeheizten Räume geblasen. Das stellt eine Gefährdung der Gesundheit der Personen in den Räumen dar und ist klimabezogen als ineffektiv zu bewerten.
Temperaturempfehlungen für Kitas und Hitzeschutzmaßnahmen gibt die Unfallkasse Sachsen vor. Die Belüftung über technische RLT-Anlagen erschwert die Umsetzung der Richtlinien und schützt Kinder nicht vor Überhitzung in Innenräumen bei extremen Außentemperaturen.
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