Antrag: | Ausstattung von Bildungseinrichtungen mit Luftreinigungs- und Belüftungsanlagen |
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Antragsteller*in: | OV Dresden-Striesen; OV Dresden-Plauen (dort beschlossen am: 26.10.2024) |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.10.2024, 09:41 |
Ä2 zu G-03: Ausstattung von Bildungseinrichtungen mit Luftreinigungs- und Belüftungsanlagen
Antragstext
Der Unterbezirksparteitag möge beschließen und an die Stadtratsfraktion, Landesparteitag und Bundesparteitag weiterleiten:
Die SPD Dresden setzt sich dafür ein, dass die Landeshauptstadt Dresden prüft,
alle noch nicht sanierten Bildungseinrichtungen in Dresden (Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen) gemäß ASR-A3.6 mit den jeweiligen Raumgrößen angemessenen Luftreinigungs- und Belüftungssystemen auszustatten.
Da grundsätzliche Um- und Neubaumaßnahmen einen Zeitrahmen von Jahren bis Jahrzehnten haben, ist jedoch zu prüfen, inwieweit eine kurzfristigere Lösung in Form von mobilen bzw. an den Wänden montierbaren Luftfiltern umsetzbar ist.
Die Belüftungsregelungen für Arbeitsstätten (ASR-A3.6) gilt bereits für Um- und Neubauten, bezieht sich bislang jedoch nicht auf die Raumtemperatur der Innenräume. Bei dauerhafter Zuluft über Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) wird im Sommer heiße Außenluft eingeblasen, was die Räume weiter aufheizt, wobei im Winter die kalte Außenluft eingeblasen wird, obwohl geheizt wird.
Die Regelungen sind so zu ändern, dass in Einrichtungen mit RLT-Anlagen die Zuluft über zusätzliche Lüftungsanlagen so ausgerichtet werden muss, dass keine zusätzliche Aufheizung der Räume im Sommer geschieht und die Personen vor Überhitzung geschützt werden und im Winter bei aktiver Heizung, keine kalte Außenluft eingeblasen wird, was zusätzliche Kosten und negative Klimaeffekte nach sich zieht.