Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragsteller*in: | OV Dresden-West (dort beschlossen am: 25.09.2024) |
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Status: | Überweisung (Überweisung an UBV.) |
Antragsteller*in: | OV Dresden-West (dort beschlossen am: 25.09.2024) |
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Status: | Überweisung (Überweisung an UBV.) |
Der Unterbezirksparteitag möge beschließen und an die SPD-Stadtratsfraktion
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Die Stadt Dresden erlässt ein Verbot bezüglich der Nutzung des Trägermaterials
Hohlkammerplastik für Plakatwerbung im öffentlichen Raum.
Hohlkammerplastikplakate sind ein verbreiteter Träger für Veranstaltungs- und Wahlkampfwerbung. Die Beschädigung von Plastikplakaten resultiert meist in Plastikresten, die sich in der Umgebung verteilen und in manchen Fällen sogar in Flüsse geraten. Damit sind sie ein negativer Eintrag in die Umwelt. Als Alternative zu Plastikplakaten haben sich mittlerweile Träger aus Pappen etabliert.