SE-06: Heizungsplan in Dresden mit allen politischen Kräften vereinbaren
Antragsteller*in: | OV Dresden-West (dort beschlossen am: 25.09.2024) |
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Status: | Modifiziert |
Antragshistorie: | Version 1(27.09.2024) |
Antragsteller*in: | OV Dresden-West (dort beschlossen am: 25.09.2024) |
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Status: | Modifiziert |
Antragshistorie: | Version 1(27.09.2024) Version 1 |
Der Unterbezirksparteitag der SPD Dresden möge beschließen:
Die SPD-Fraktion im Stadtrat der Landeshauptstand Dresden wird ersucht, sich mit
allen zu Gebote stehenden Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass die auf der
Grundlage des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der
Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) gebotene und in § 4 WPG kodifizierte
Wärmeplanung nicht vor dem Ablauf des ersten Quartals des Jahres 2026 im
Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beschlossen wird.
Der Bundesgesetzgeber hat im Jahre 2023 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) beschlossen. § 4 dieses Gesetzes ordnet an, dass Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 Wärmepläne zu erstellen haben.
Die Festschreibung der Wärmeplanung hat auch Auswirkungen auf die sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergebenden weiteren Folgerungen. So ist das GEG mit dem verpflichtenden Verzicht auf mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen erst dann auf Bestandbauten anwendbar, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Daraus folgt, dass eine Ausnutzung der sich aus dem WPG ergebenden Fristen den Immobilieneigentümern die Möglichkeit eröffnet den Umbau ihrer Heizungsanlagen flexibel zu gestalten.
Dieser Umstand hilft den Immobilienbesitzern und nur einen nicht messbaren negativen Einfluss auf das Klima.
Die SPD Dresden hat ein großes und unerschütterliches Vertrauen in die Einwohner der Landeshauptstadt Dresden. Die gesamte Einwohnerschaft der Landeshauptstadt Dresden hat ein großes Interesse daran alle Möglichkeiten zu nutzen, um die klimatischen Bedingungen in der Landeshauptstadt Dresden zukunftsorientiert zu gestalten.
Unter dieser Maßgabe soll den Einwohner der Landeshauptstadt Dresden die Möglichkeit eröffnet werden in eigener Verantwortung die energetische Verbesserung der Wohnbebauung voranzutreiben. Die Ausnutzung der zeitlichen Vorgaben des WPG bietet den Einwohnern der Landeshauptstadt Dresden die Möglichkeit besonnen die energetische Sanierung der Wohnbebauung zu planen und umzusetzen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der dafür erforderlichen Finanzmittel und der Suche nach geeigneten Handwerksbetrieben.