SB-01: Soziale Patenschaften für gleiche Chancen
Antragsteller*in: | Jusos Dresden (dort beschlossen am: 14.10.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1(27.09.2024) |
Antragsteller*in: | Jusos Dresden (dort beschlossen am: 14.10.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1(27.09.2024) Version 1 |
Der Unterbezirksparteitag der SPD-Dresden möge beschließen.
Das Deutsche Grundgesetz besagt: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung
seiner Persönlichkeit." Das bedeutet auch, dass jedem Menschen, gleich seines
sozialen Hintergrundes, dieselben Chancen im Leben zustehen. In der Praxis
jedoch war bereits vor dem Beginn der Corona-Pandemie mehr als jedes fünfte Kind
oder Jugendliche von Armut entweder direkt betroffen oder befand sich zumindest
sehr nah an der Armutsgrenze. Im Zuge der Coronakrise und aufgrund der aktuellen
Energiekrise ist zu erwarten, dass diese Zahlen nochmals ansteigen. Kinderarmut
stellt hier ein nahezu unüberwindbares Hindernis auf dem Weg zu echter
Chancengleichheit dar. Kinder aus finanziell benachteiligten Haushalten haben
schlechtere Bildungschancen, weniger Möglichkeiten, ihre Freizeit ihren
Vorstellungen gemäß zu gestalten und werden somit zwangsläufig vom Rest der
Gesellschaft abgeschnitten.
Um das Prospekt gleicher Chancen zu währen, soll deshalb beschlossen werden,
dass in Dresden/Sachsen ein, durch die Jusos unterstützter, Verein gegründet
wird, der es sich zum Ziel macht, durch den gezielten Einsatz von
Sozialpatenschaften Kontakte zu knüpfen, um gemeinsam Chancen für eine
gerechtere Zukunft zu schaffen.
Um das Prospekt gleicher Chancen zu währen, soll deshalb beschlossen werden,
dass in Dresden/Sachsen ein, durch die Jusos unterstützter, Verein gegründet
wird, der es sich zum Ziel macht, durch den gezielten Einsatz von
Sozialpatenschaften Kontakte zu knüpfen, um gemeinsam Chancen für eine
gerechtere Zukunft zu schaffen.
Da diese Sozialpatenschaften auf ehrenamtlicher Arbeit basieren, fordern wir,
dass das Ehrenamt als Amt besonderen Interesses gilt und möchten, dass die
Rechtsvorschrift für Sonderurlaub für Mitarbeiter:innen der Jugendhöfe im
Sonderurlaubsgesetz von 12 auf 15 Tage angehoben wird.
Voraussetzung für die Übernahme einer Sozialpatenschaft ist ein Mindestalter von
18 Jahren sowie die Möglichkeit, regelmäßig 2-3 Stunden Zeit pro Woche zu
investieren. Außerdem sollte vor Beginn ein erweitertes Führungszeugnis ohne
Eintrag vorgewiesen werden.
Die Aufgaben der Sozialpat:innen setzen dort an, wo Hausaufgabenbetreuung
aufhört. Auch bei Ämtergängen und Bildungsangelegenheiten möchten wir
unterstützen. Hierbei soll es aber nicht um Betreuung gehen, vielmehr soll im
Zuge des Sozialpatenprojektes Hilfe zur Selbsthilfe geleistet und Kontakte
geknüpft werden. So wollen wir versuchen die Gräben unserer Gesellschaft
gemeinsam zu überwinden.
Vielen finanziell eingeschränkten Familien fehlen die Mittel ihre Kinder in
ihren Weiterbildungen, sei es künstlerische oder sportliche Betätigung oder
Zugang zu digitalen Angeboten, adäquat zu unterstützen. Es soll die Aufgabe
deshalb speziell ausgewählter Pat:innen sein, Kindern genau diese Chancen zu
ermöglichen. Die Auswahl passender Pat:innen soll dabei nach eingehender
Absprache mit den Eltern über eine Pat:innenbörse erfolgen, um das Alter der
Kinder und die Fähigkeiten der Pat:innen perfekt aufeinander anzupassen. Die
Pat:innen sollen bei der Durchführung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit durch
Mittel des Landes Sachsen und durch Spenden so weit unterstützt Werden, dass der
Einsatz nicht aus eigener Tasche unterstützt wird. Das Alter der Kinder bzw
Jugendlichen soll dabei auf eine Spanne von 6-18 Jahren begrenzt sein.
erfolgt mündlich.