DG-02: Altersdiskriminierung durch Digitalisierung
Antragsteller*in: | AG 60plus (dort beschlossen am: 24.09.2024) |
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Antragshistorie: | Version 1(25.09.2024) |
Antragsteller*in: | AG 60plus (dort beschlossen am: 24.09.2024) |
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Antragshistorie: | Version 1(25.09.2024) Version 1 |
Der Unterbezirksparteitag möge beschließen und an die SPD-Stadtratsfraktion und
die SPD-Landtagsfraktion weiterleiten:
Bei Dienstleistungen im Bereich der Daseinsfürsorge, wie von staatlichen
Einrichtungen, Ärzten, Banken/Sparkassen und ÖPNV, müssen analoge Angebote
gleichberechtigt neben digitalen Angeboten verpflichtend bereitgestellt werden.
Digitalisierung bestimmt in zunehmendem Maß unseren Alltag. Ob Termine bei Arztbesuchen, in Ämtern der Stadt Dresden, Banken und Versicherungen und Erwerb von Fahrkarten. Man könnte die Reihe weiter fortsetzen. Viele ältere Menschen besitzen ein digitales Endgerät und können damit Familie und Freunde kontaktieren, mehr oft nicht. Bei weiterem Umgang wird es schon schwierig und es wird Hilfe benötigt. Viele Angebote können nur noch digital genutzt werden. Dadurch wird die Selbstständigkeit älterer Menschen in der Daseinsfürsorge erheblich eingeschränkt. Es werden Kurse in Begegnungsstätten angeboten, aber wer dann alleine zu Hause sitzt und z.B. ein Formular ausfüllen muss, benötigt oft Hilfe. Dazu kommt, dass ca. 30 % der über-70jährigen kein Internet nutzen. Da älteren Menschen vielfach die digitalen Kompetenzen sowie die technischen und finanziellen Möglichkeiten fehlen, ist ihre gesellschaftliche Teilhabe zunehmend eingeschränkt – dies gilt insbesondere für die Bezieher*innen niedriger Alterseinkünfte.
Wir müssen deshalb dafür sorgen, dass analoge Angebote weiterhin gleichberechtigt und ohne Mehrkosten zur Verfügung gestellt werden.